Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Themenbereich Zahnmedizin.

E-Card Einführung

Seit dem 18. Juli 2005 sind auch wir mit dem E-Card System vernetzt, d.h. Sie können ab sofort auch mit Ihrer E-Card zu uns kommen und benötigen keinen Krankenschein mehr! Wenn Sie noch keine E-Card erhalten haben, bringen Sie bitte weiterhin einen Krankenschein pro Quartal mit.

Wofür dient die E-Card?
Die E-Card ersetzt den Krankenschein aus Papier. Sie wird bei jedem Arztbesuch (egal ob beim praktischen Arzt, Facharzt oder Zahnarzt) benötigt, um den Versicherungsanspruch nachzuweisen. Später (voraussichtlich erst in einigen Jahren) werden auch Überweisungen und Rezepte darauf gespeichert.

Welche Daten sind auf der E-Card gespeichert?
In der ersten Phase ausschließlich Name, Versicherungsnummer und Versicherung (GKK, BVA etc.) sowie, ob Sie im laufenden Quartal schon einen bestimmten Facharzt konsultiert haben. Das bedeutet, Sie können so wie bisher mit Krankenschein pro Quartal nur einen Arzt pro Fachbereich (HNO, Augen, Dermatologie etc.) aufsuchen.

Erst später sollen auch Überweisungsdaten bzw. Rezepte darauf gespeichert werden, auf jeden Fall aber nichts, was Sie nicht bisher auch auf den Papierüberweisungen und Rezepten lesen konnten.

Benötige ich noch einen Krankenschein, wenn ich die E-Card einmal habe?
Da sich die Einführung über das ganze Jahr 2005 erstreckt, kann es durchaus sein, dass Sie bereits eine E-Card haben, Ihr Arzt jedoch noch nicht. In diesem Fall müssen Sie in die betreffende Ordination einen Papierkrankenschein mitbringen.

Wann bekomme ich meine E-Card?
Die "Rollout-Listen" auf der offiziellen Seite stimmen leider auch nicht mehr. Unser letzter Stand (laut WGKK und ÄK) ist folgender: Juni: 11., 10., 12., 13. und 14. Bezirk; Juli: 4., 23., 5., 6., und 3. Bezirk; August: 7., 15., 1., 8. und 16. Bezirk; September: 2., 17. und 9. Bezirk; Oktober: 18., 19. und 20. Bezirk; November: 21. und 22. Bezirk. Diese Termine können sich natürlich noch ändern.

Prinzipiell werden die Ordinationen in den jeweiligen Bezirken zeitgleich mit Lesegeräten ausgestattet, d.h. Sie können mit Ihrer E-Card bereits zu Ärzten gehen, die in dieser Liste vor Ihnen gereiht sind.

Wo gilt die E-Card überall?
Bei allen Ärzten in Österreich, die über einen Kassenvertrag verfügen sowie - entsprechend dem Auslandskrankenschein - in allen EU-Ländern und der Schweiz.